Gemäss Verordnung des Bundesamt für Strassen ASTRA müssen ab dem 1. April die schnellen und langsamen eBikes (mit Tretunterstützung ab 25 bis 45 km/h) mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein.
Das ASTRA zielt mit dieser Massnahme darauf ab, die Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und damit Unfälle zu vermeiden. Velofahrende, die künftig ohne eingestelltes Licht am Tag fahren, müssen mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken rechnen. Gut zu wissen: Die Systeme der Carvelos von carvelo2go sind bereits so programmiert, dass das Licht automatisch brennt, sobald das Bike mit der Batterie verbunden ist und das Display angeschaltet wird.