Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
2. Funktionsweise
3. Registrierung
4. Tarife
5. Verfügbarkeit des Angebots
6. Benutzung der Fahrräder / Haftung des Nutzers
7. Verhalten bei einem Schadensereignis
8. Versicherung
9. Haftung
10. Datenschutz
11. Schlussbestimmungen
1. Vertragsgegenstand
- carvelo2go ist eine Sharing-Plattform für die Buchung und Nutzung von Cargo-Bikes (nachfolgend: die Fahrräder) und wird von der Mobilitätsakademie AG, Bern (nachfolgend: die Betreiberin) betrieben. Über die Plattform carvelo2go bieten Eigentümer von Cargo-Bikes (nachfolgend: die Vermieter) ihre Fahrräder den Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend: der/die Nutzer) zur Miete an. Das Angebot wird ab Oktober 2015 im Rahmen eines Pilotversuchs betrieben.
- Die vorliegenden AGB regeln sowohl die Benutzung der Buchungsplattform durch die Nutzer (Verhältnis zwischen den Nutzern und der Mobilitätsakademie AG als Betreiberin der Plattform), als auch die Vermietung der Fahrräder (Verhältnis zwischen den Nutzern und den Vermietern). Bei jeder Vermietung eines Fahrrades kommt automatisch ein Mietvertrag zwischen dem mietenden Nutzer und dem Vermieter des Fahrrades zustande. Die Vermieter der Fahrräder sind bei der Buchung ersichtlich. Als Betreiberin der Plattform haftet die Mobilitätsakademie nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Vermieter.
2. Funktionsweise
- Die Plattform carvelo2go ermöglicht dem Nutzer die Buchung und die zeitlich begrenzte Nutzung eines Cargo-Bikes. Die Nutzung der Plattform erfordert eine einmalige und kostenlose Registrierung des Nutzers.
- Um eine Fahrrad zu buchen, wählt der Nutzer auf der Plattform einen Standort und ein verfügbares Fahrrad sowie ein Start- und Enddatum mit Uhrzeit aus.
- Die Fahrräder können stundenweise gemietet werden. Die maximale Mietdauer beträgt 7 Tage.
- Die Fahrräder werden von „Hosts“ verwaltet. Die „Hosts“ sind Partner von carvelo2go, welche die Fahrräder im Auftrag der Vermieter betreuen. Sie sind für das Laden der Akkus und die Übergabe der Fahrräder und der Schlüssel verantwortlich.
- Der Nutzer findet sich zum Mietantritt am gewählten Datum und Uhrzeit beim Host des ausgewählten Fahrrades ein, wo ihm gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises der Schlüssel und der Akku des Fahrrades ausgehändigt werden.
- Der Nutzer bringt das Fahrrad vor Ablauf des Mietendes wieder zum Host zurück, schliesst das Fahrrad ab und händigt der verantwortlichen Person beim Host die Schlüssel aus. Diese kann zusammen mit dem Nutzer einen ersten Augenschein zum Zustand des Fahrrads vornehmen.
3. Registrierung
- Die Nutzung des Angebots von carvelo2go erfordert eine vorgängige Registrierung auf der Webseite www.carvelo2go.ch. Die Registrierung erfordert die Angabe von Vorname, Name, Adresse, Geschlecht und Alter.
- Namens- und Adressänderungen sind der Betreiberin unmittelbar mitzuteilen, respektive auf dem Nutzerkonto von www.carvelo2go.ch vorzunehmen.
- Mit seiner Registrierung anerkennt der Nutzer explizit die vorliegenden AGB.
4. Tarife und Bezahlung
- Der Mietpreis ist auf der Webseite www.carvelo2go.ch sowie auf der App ersichtlich und wird vor Abschluss jeder Buchung angegeben.
- Die Buchung eines Fahrrades erfordert die Angabe eines bis zum Zeitpunkt des Mietendes gültigen Zahlungsmittels, z.B. einer Kreditkarte. Die Abbuchung des Mietpreises erfolgt bei Mietende bzw. Rückgabe des Fahrrades. Mit der Angabe des Zahlungsmittels erteilt der Nutzer der Betreiberin die Erlaubnis, die Miete sowie allfällige Stornogebühren und Strafgebühren für verspätete Rückgabe direkt zu belasten.
- Die Buchungen können bis zu 24 Stunden vor Beginn der Mietdauer kostenlos storniert werden, danach fällt eine Stornierungsgebühr von CHF 5.- an. Nach Beginn der Mietdauer kann eine Miete nicht mehr storniert werden, und der volle Mietpreis fällt an. Die Dauer der Miete kann bis zum Ablauf des gewählten Mietendes ohne Aufpreis bis auf maximal 7 Tage verlängert werden.
- Der Nutzer kann gegen Entrichtung einer Jahresgebühr Abos beziehen, mit welchen er von günstigeren Miettarifen profitiert. Der Preis und die Konditionen dieser Abos sind auf www.carvelo2go angegeben. Die Abos sind jeweils ein Jahr gültig und können nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden. Der Nutzer erhält jeweils 30 Tage vor Ablauf des Abos per E-Mail den Hinweis, dass sich das Abo ohne eine Kündigung bis zum Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und der Abopreis belastet wird. Bei der Erstbestellung eines Abos hat der Nutzer die Möglichkeit, diese bis 14 Kalendertage nach der Bestellung schriftlich an info@carvelo.ch zu widerrufen.
5. Verfügbarkeit des Angebots
- Der Nutzer hat keinerlei Ansprüche auf eine garantierte Verfügbarkeit der Buchungsplattform und der Fahrräder.
- Die Fahrradübergabe und -rückgabe ist nur während der Öffnungszeiten des zuständigen Hosts möglich.
- Die Betreiberin der Plattform oder die Vermieter der Fahrräder können nicht für Störungen oder Mängel der Plattform und deren Folgen haftbar gemacht werden
- Die Betreiberin bemüht sich, den bestmöglichen telefonischen und schriftlichen Auskunftsdienst für Fragen im Zusammenhang mit der Plattform anzubieten (info@carvelo.ch, 058 827 34 14). Der Nutzer hat jedoch keinerlei Anspruch auf die Verfügbarkeit oder gewisse qualitative Standards des Auskunftsdienstes. Für Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung ist der jeweilige Vermieter zu kontaktieren.
6. Benutzung der Fahrräder / Haftung des Nutzers
- Die Benutzung der Fahrräder steht grundsätzlich allen interessierten Nutzern offen. Die Vermieter behalten sich jedoch vor, Fahrräder für eigene Zwecke zu reservieren. Der Nutzer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Entsprechende Einschränkungen seitens der Vermieter werden auf der Plattform publiziert.
- Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, zu verwahren und abzusperren, alle gesetzlichen Vorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung des Fahrrades verbunden sind, zu beachten, sowie Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers oder des Betreibers zu befolgen.
- Vor Antritt der Miete hat sich der Nutzer zu vergewissern, dass sich das Fahrrad in einem betriebssicheren Zustand gemäss Strassenverkehrsgesetz befindet. Andernfalls darf er das Fahrrad nicht benutzen und muss den Mangel der Mobilitätsakademie als Betreiberin melden. Der Nutzer oder die Nutzerin kann den Mangel auch direkt dem Host melden, welcher die Information an die Betreiberin weiterleitet.
- Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Unterbleibt dies, kann der Vermieter die Wiederherstellung auf Kosten des Nutzers vornehmen lassen.
- Der Nutzer haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder wie z.B. Führen des Fahrzeuges durch einen nicht berechtigten Lenker, Einsatz des Fahrzeugs für einen verbotenen Zweck und weitere allfällige Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
- Wenn das Fahrrad eine Panne hat, muss der Nutzer es selber zum Host zurückbringen. Für allfällige damit verbundene Folgekosten können der Vermieter und die Betreiberin nicht haftbar gemacht werden.
- Der Vermieter, resp. die Betreiberin sind berechtigt, folgende Strafgebühren in Rechnung zu stellen:
Bei verspäteter Rückgabe: CHF 10 pro angebrochener Stunde
Bei starker Verschmutzung: CHF 50
Bei verlorenem Schlüssel: CHF 20 - Der Nutzer darf das Fahrrad nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters für politische Zwecke (Demonstrationen u.a.) einsetzen. Der Nutzer darf keine Veränderungen (z. Bsp. Werbetafeln, etc.) am Fahrrad vornehmen.
- Das Fahrrad darf nicht veräussert, verpfändet oder mit Rechten Dritten belastet werden. Das Fahrrad darf insbesondere nicht untermietet werden.
- Die Betreiberin und die Vermieter empfehlen dem Nutzer, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen.
7. Verhalten bei einem Schadensereignis
- Der Nutzer hat für den Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und möglicher Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Bericht ist zuhanden des Vermieters an die Betreiberin der Plattform zu übermitteln.
- Bei Diebstahl sind der Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht bei der Betreiberin zuhanden des Vermieters innerhalb von 24 Stunden bzw. bis zum nächsten offiziellen Arbeitstag nach dem Diebstahl einzureichen. Der Vermieter erstattet anschliessend als Inhaber des Mietgegenstandes Anzeige bei der Polizei. Der Nutzer ermächtigt die Betreiberin und den Vermieter zur Einsicht jeglicher relevanter Akten bei allen Amtsstellen.
- Wenn das Fahrrad nicht innert 30 Tagen gefunden wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Nutzer die Kosten für die Neubeschaffung des Fahrrades in Rechnung zu stellen. Wenn das Fahrrad gefunden wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Nutzer allfällige Kosten für die Suche und Instandsetzung des Fahrrades sowie den aus der Nichtverfügbarkeit des Fahrrades entstandenen Gewinnausfall in Rechnung zu stellen.
8. Versicherung
- Der Nutzer bestätigt mit seiner Registrierung, über eine für die Nutzung von Fahrrädern notwendige Haftpflichtversicherung zu verfügen.
- Die Nutzung der Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer bestätigt, dass er gegen Unfall versichert ist.
9. Haftung
- Die Betreiberin und der Vermieter schliessen jegliche Haftung für Schäden und Folgekosten aus, welche der Nutzer direkt oder indirekt aus der Abwicklung dieses Vertrags erleidet, es sei denn, die Schäden seien von der Betreiberin oder dem Vermieter grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden. Vorbehalten bleiben ausserdem die gesetzlichen Gewährleistungs- und Garantieleistungen des Fahrzeugherstellers.
10. Datenschutz
- Die Betreibern richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der Daten, welche den Nutzer betreffen, nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. Sie ist berechtigt, zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Abwicklung der Vertragsleistungen Personendaten zu sammeln und zu bearbeiten.
- Der Nutzer ist damit einverstanden, dass seine Daten für die Durchführung, Abwicklung und Verwaltung des Nutzungsvertrages an Dritte, insbesondere an die Vermieter, weitergegeben werden können. Die Personendaten können ausserdem in aggregierter und anonymisierter Form für Auswertungen und Studien verwendet werden.
- Im Übrigen gelten die speziellen Bestimmungen zum Datenschutz und Datensicherheit.
11. Schlussbestimmungen
- Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Beziehungen zu Nutzern, die diese AGB nicht einhalten (z.B. wiederholte verspätete Rückgabe des Fahrrads usw.), ohne Angabe von Gründen und ohne Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen aufzulösen.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
- Die Betreiberin ist befugt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden innerhalb nötiger Frist über allfällige Änderungen per E-Mail informiert. Die Änderungen erhalten bei der nächsten getätigten Miete Rechtsgültigkeit, wenn der Nutzer bis dann keinen schriftlichen Widerspruch einreicht. Im Fall eines solchen Widerspruchs gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen findet nicht statt.
- Die vorliegenden AGB unterliegen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bern.
Als Betreiberin der Plattform „carvelo2o“ und im Namen der Vermieter:
Mobilitätsakademie AG
Maulbeerstrasse 10
3001 Bern
Die vorliegenden AGB treten am 25. April 2017 in Kraft.