Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) CARVELO2GO
1. Vertragsgegenstand
2. Funktionsweise von carvelo2go
3. Registrierung
4. Tarife und Bezahlung
5. Verfügbarkeit des Angebots
6. Benutzung der Fahrräder
7. Verhalten und Haftung für Schäden und Diebstahl
8. Versicherungen
9. Haftung der Betreiberin und der Vermieterin
10. Datenschutz
11. Schlussbestimmungen
- Vertragsgegenstand
- carvelo2go ist eine Sharing-Plattform für die Buchung und Nutzung von Cargo-Bikes (nachfolgend: die Fahrräder) und wird von der Mobilitäts Akademie AG, Bern (nachfolgend: die Betreiberin oder die Mobilitätsakademie) betrieben. Über die Plattform carvelo2go bieten Eigentümer von Cargo-Bikes (nachfolgend: die Vermieter oder die Eigentümer) ihre Fahrräder den Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend: der/die Nutzer) zur Miete an.
- Die vorliegenden ANB regeln sowohl die Benutzung der Buchungsplattform durch die Nutzer (Verhältnis zwischen den Nutzern und der Mobilitätsakademie als Betreiberin der Plattform), als auch die Vermietung der Fahrräder (Verhältnis zwischen den Nutzern und den Vermietern). Bei jeder Vermietung eines Fahrrades kommt automatisch ein Mietvertrag zwischen dem mietenden Nutzer und dem Vermieter des Fahrrades zustande. Als Betreiberin der Plattform haftet die Mobilitätsakademie nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Vermieter (ausser in den Fällen, in denen die Mobilitätsakademie zugleich Eigentümerin des Fahrrads ist).
- Funktionsweise von carvelo2go
- Die Plattform carvelo2go ermöglicht dem Nutzer die Buchung und die zeitlich begrenzte Nutzung eines Cargo-Bikes. Die Nutzung der Plattform erfordert eine einmalige und kostenlose Registrierung des Nutzers.
- Um ein Fahrrad zu buchen, wählt der Nutzer auf der Plattform einen Standort und ein verfügbares Fahrrad sowie ein Start- und Enddatum mit Uhrzeit aus.
- Die Fahrräder können stundenweise gemietet werden. Die maximale Mietdauer beträgt 7 Tage.
- Die Fahrräder werden von „Hosts“ verwaltet. Die „Hosts“ sind Partner von carvelo2go, welche die Fahrräder im Auftrag der Vermieter betreuen. Sie sind für das Laden der Batterie und die Übergabe der Fahrräder und der Schlüssel verantwortlich.
- Der Nutzer findet sich zum Mietantritt am gewählten Datum und Uhrzeit beim Host des ausgewählten Fahrrades ein, wo ihm gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises der Schlüssel und die Batterie des Fahrrades ausgehändigt werden.
- Der Nutzer bringt das Fahrrad vor Ablauf des Mietendes wieder zum Host zurück, schliesst das Fahrrad ab und händigt der verantwortlichen Person beim Host die Schlüssel und die Batterie aus. Diese kann zusammen mit dem Nutzer einen ersten Augenschein zum Zustand des Fahrrads vornehmen.
- Registrierung
- Die Nutzung des Angebots von carvelo2go erfordert eine vorgängige Registrierung auf der Webseite www.carvelo2go.ch oder der carvelo2go-App. Die Registrierung erfordert die Angabe von Vorname, Name, Adresse, Geschlecht und Alter. Nur Personen über 16 Jahren können sich registrieren.
- Namens- und Adressänderungen sind der Betreiberin unmittelbar mitzuteilen, respektive auf dem Nutzerkonto von www.carvelo2go.ch vorzunehmen.
- Mit seiner Registrierung anerkennt der Nutzer explizit die vorliegenden ANB.
- Tarife und Bezahlung
- Die Kosten der Miete und der freiwilligen Versicherung sind auf der Webseite www.carvelo2go.ch sowie in der App ersichtlich. Der zu bezahlende Gesamtpreis wird vor Abschluss jeder Buchung angegeben.
- Die Buchung eines Fahrrades erfordert die Angabe eines bis zum Zeitpunkt des Mietendes gültigen Zahlungsmittels, z.B. einer Kreditkarte. Die Abbuchung des Preises erfolgt bei Mietende bzw. Rückgabe des Fahrrades. Mit der Angabe des Zahlungsmittels erteilt der Nutzer der Betreiberin die Erlaubnis den Preis ( Miete, Kosten der Versicherung) sowie allfällige Stornogebühren und Strafgebühren für verspätete Rückgabe direkt zu belasten.
- Die Buchungen können bis zu 24 Stunden vor Beginn der Mietdauer kostenlos storniert werden, danach fällt eine Stornierungsgebühr von CHF 5.- an. Nach Beginn der Mietdauer kann eine Miete nicht mehr storniert werden, und der volle Mietpreis fällt an. Die Dauer der Miete kann bis zum Ablauf des gewählten Mietendes ohne Strafgebühr verlängert werden, vorausgesetzt dass das Velo für diese Zeit verfügbar ist.
- Der Nutzer kann gegen Entrichtung einer Jahresgebühr Abos beziehen, mit welchen er von günstigeren Miettarifen profitiert. Der Preis und die Konditionen dieser Abos sind auf www.carvelo2go angegeben. Die Abos sind jeweils ein Jahr gültig und können nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden. Der Nutzer erhält jeweils 30 Tage vor Ablauf des Abos eine Aufforderung, sein Abonnement zu erneuern und zu bezahlen. Bei der Erstbestellung eines Abos hat der Nutzer die Möglichkeit, diese bis 14 Kalendertage nach der Bestellung schriftlich an info@carvelo2go.ch zu widerrufen.
- Verfügbarkeit des Angebots
- Der Nutzer hat keinerlei Ansprüche auf eine garantierte Verfügbarkeit der Buchungsplattform und der Fahrräder.
- Die Fahrradübergabe und -rückgabe ist nur während der Öffnungszeiten des zuständigen Hosts möglich.
- Die Betreiberin der Plattform oder die Vermieter der Fahrräder können nicht für Störungen oder Mängel der Plattform und deren Folgen haftbar gemacht werden
- Die Betreiberin bemüht sich, den bestmöglichen telefonischen und schriftlichen Auskunftsdienst für Fragen im Zusammenhang mit der Plattform anzubieten (info@carvelo2go.ch, 058 827 34 14). Der Nutzer hat jedoch keinerlei Anspruch auf die Verfügbarkeit oder gewisse qualitative Standards des Auskunftsdienstes. Für Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung ist der jeweilige Vermieter zu kontaktieren.
- Benutzung der Fahrräder
- Die Benutzung der Fahrräder steht grundsätzlich allen interessierten Nutzern offen. Der Nutzer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Vermieter behalten sich vor, Fahrräder für eigene Zwecke zu reservieren. Entsprechende Einschränkungen seitens der Vermieter werden auf der Plattform publiziert.
- Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, zu verwahren und abzusperren, alle gesetzlichen Vorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung des Fahrrades verbunden sind, zu beachten, sowie Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers oder des Betreibers zu befolgen.
- Vor Antritt der Miete hat sich der Nutzer zu vergewissern, dass sich das Fahrrad in einem betriebssicheren Zustand gemäss Strassenverkehrsgesetz befindet. Andernfalls darf er das Fahrrad nicht benutzen und muss den Mangel der Mobilitätsakademie als Betreiberin melden.
- Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
- Der Nutzer haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder wie z.B. Führen des Fahrzeuges durch einen nicht berechtigten Lenker, Einsatz des Fahrzeugs für einen verbotenen Zweck und weitere allfällige Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
- Wenn das Fahrrad eine Panne hat, muss der Nutzer es selber zum Host zurückbringen. Für allfällige damit verbundene Folgekosten können der Vermieter und die Betreiberin nicht haftbar gemacht werden.
- Der Vermieter, resp. die Betreiberin sind berechtigt, folgende Strafgebühren in Rechnung zu stellen:
Bei verspäteter Rückgabe: CHF 10 pro angebrochener Stunde
Bei starker Verschmutzung: CHF 50
Bei verlorenem Schlüssel: CHF 30 - Der Nutzer darf das Fahrrad nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters für politische Zwecke (Demonstrationen u.a.) einsetzen. Der Nutzer darf keine Veränderungen (z. Bsp. Werbetafeln, etc.) am Fahrrad vornehmen.
- Das Fahrrad darf nicht veräussert, verpfändet oder mit Rechten Dritten belastet werden. Das Fahrrad darf insbesondere nicht untermietet werden.
- Die Betreiberin und die Vermieter empfehlen dem Nutzer, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen.
- Verhalten und Haftung des Nutzers für Schäden und Diebstahl
- Der Nutzer ist gegenüber dem Eigentümer in Höhe von maximal CHF 1‘500 bei einem Diebstahl des Fahrrads und für Beschädigungen des Fahrrads während der Mietdauer verantwortlich. Die Verantwortung des Nutzers ist ausgeschlossen für Kratzer, die gewöhnliche Abnutzung, für den Einfluss der Witterung oder von Naturkräften sowie für allfälligen Gewinnausfall des Eigentümers infolge des Diebstahls oder der Fahruntauglichkeit des beschädigten Fahrzeugs. Allfällige Garantieleistungen des Herstellers oder von Dritten werden vom geschuldeten Betrag in Abzug gebracht. Bei der Reservierung kann sich der Nutzer durch den freiwilligen Abschluss einer Versicherung für Schäden und Diebstahl absichern, in diesem Fall gelten die AVB unter Buchst. B
- Bei Unfällen und Schäden, selbst leichten Schäden am Fahrrad muss der Nutzer für den Eigentümer unverzüglich einen ausführlichen Bericht mit einer Schadenskizze anfertigen. Falls Dritte beteiligt sind, muss der Bericht deren Namen und Adressen sowie die allfälliger Zeugen und Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten. Der Bericht ist an die Betreiberin der Plattform zuhanden des Eigentümers zu senden. Der Vermieter verpflichtet sich, einen Kostenvoranschlag einzuholen und die Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten bei einem offiziellen Reparaturdienst in Auftrag zu geben.
- Bei Diebstahl sind der Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie ein allfälliger Polizeibericht bei der Betreiberin zuhanden des Vermieters innerhalb von 24 Stunden bzw. bis zum nächsten offiziellen Arbeitstag nach dem Diebstahl einzureichen. Der Vermieter kann anschliessend als Eigentümer des Mietgegenstandes Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Nutzer ermächtigt die Betreiberin und den Vermieter zur Einsicht jeglicher relevanter Akten bei allen Amtsstellen.
- Art. 7 Abs. 1 ist anwendbar: 1) falls das Fahrrad nicht innert 30 Tagen gefunden wird; 2) falls das Fahrrad gefunden wird, für allfällige Such- und Instandstellungskosten.
- Versicherung
- Die Nutzung der Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko
- Der Nutzer nimmt zur Kenntnis dass er vorbehaltlich der freiwilligen Versicherung gegen Schäden und Diebstahl (AVB gemäss Buchstabe B) mit der Reservierung keinerlei Versicherungsschutz erwirbt (Haftpflicht, Unfall, für transportierte Personen und Gegenstände, usw.).
- Mit seiner Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (für Dritten zugefügte Schäden, z.B. private Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung) welche für Lastfahrräder (die als leichte Motorfahrräder gelten) erforderlich ist und im Fall eines Unfalls versichert ist.
- Haftung der Betreiberin und der Vermieterin
- Die Betreiberin und der Vermieter schliessen jegliche Haftung für Schäden und Folgekosten aus, welche der Nutzer direkt oder indirekt aus der Abwicklung dieses Vertrags erleidet, es sei denn, die Schäden seien von der Betreiberin oder dem Vermieter grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
- Datenschutz
- Die Betreibern richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der Daten, welche den Nutzer betreffen, nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. Sie ist berechtigt, zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Abwicklung der Vertragsleistungen Personendaten zu sammeln und zu bearbeiten.
- Der Nutzer ist damit einverstanden, dass seine Daten für die Durchführung, Abwicklung und Verwaltung des Nutzungsvertrages an Dritte, insbesondere an die Vermieter, weitergegeben werden können. Die Personendaten können ausserdem in aggregierter und anonymisierter Form für Auswertungen und Studien verwendet werden.
- Die Fahrräder können mit einem Tracking-System ausgestattet sein, welches zu jedem Zeitpunkt die Bestimmung des Standortes ermöglicht. Diese Daten werden ausschliesslich zum Schutz gegen Diebstahl und Missbrauch sowie – in aggregierter und anonymisierter Form – zu internen Analysezwecken verwendet.
- Im Übrigen gelten die speziellen Bestimmungen zum Datenschutz und Datensicherheit.
- Schlussbestimmungen
- Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Beziehungen zu Nutzern, die diese ANB nicht einhalten (z.B. wiederholte verspätete Rückgabe des Fahrrads usw.), ohne Angabe von Gründen und ohne Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen aufzulösen.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
- Die Betreiberin ist befugt, diese ANB jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden innerhalb nötiger Frist über allfällige Änderungen per E-Mail informiert. Die Änderungen erhalten bei der nächsten getätigten Miete Rechtsgültigkeit, wenn der Nutzer bis dann keinen schriftlichen Widerspruch einreicht. Im Fall eines solchen Widerspruchs gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen findet nicht statt.
- Die vorliegenden ANB unterliegen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bern.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) CARVELO2GO
1. Vertragsparteien
2. Versicherte Person
3. Versicherte Eigenschaft
4. Versicherte Schadenfälle und Leistungen
5. Kürzung der Leistungen und grobe Fahrlässigkeit
6. Nicht versicherte Leistungen
7. Ausschlüsse
8. Beginn und Ende der Versicherung und zeitlicher Geltungsbereich
9. Prämie
10. Örtlicher Geltungsbereich
11. Anmeldung des Schadenfalls
12. Mitteilungen
13. Pflichtverletzung
14. Datenschutz
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Vertragsparteien
Versicherer ist die TAS Versicherungen AG, Chemin de Blandonnet 4, 1214 Vernier/GE (nachfolgend „TAS“). Der Versicherer trägt das Risiko und bearbeitet die Schadenfälle.
Der Versicherungsnehmer ist die Mobilitäts Akademie AG, Laupenstrasse 5a, 3008 Bern, die mit TAS einen Kollektivversicherungsvertrag zu Gunsten der Kunden von carvelo2go abgeschlossen hat, einer von ihr betriebenen Sharing-Plattform für die Reservierung und Nutzung von Cargo-Bikes.
- Versicherte Person
In der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte Person, die Kundin von carvelo2go ist und die „carvelo2go Versicherung“ über die Plattform abgeschlossen hat.
- Versicherte Eigenschaft
Die Person ist in ihrer Eigenschaft als Nutzerin des über die Plattform carvelo2go gemieteten Cargo-Bikes (nachfolgend „Fahrzeug“) versichert, als Verantwortliche gegenüber dem Eigentümer des gemieteten Fahrzeugs im Fall eines Diebstahls oder für während der Nutzung entstandene Schäden.
- Versicherte Schadenfälle und Leistungen
Versichert sind bis zur maximalen Versicherungssumme von CHF 1‘500.– die Ereignisse, für die die versicherte Person gemäss Ziff. 7 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen verantwortlich ist. Die Entschädigung wird direkt an den Eigentümer des Fahrzeugs ausbezahlt.
- Kürzung der Leistungen und grobe Fahrlässigkeit
Bei grobfahrlässiger Verursachung des Schadens durch die versicherte Person behält sich TAS das Recht zur Kürzung der Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens vor.
- Nicht versicherte Leistungen
Die folgenden Leistungen werden von TAS nicht erbracht:
a) eigene Schäden der versicherten Person und ihr geschuldete Genugtuung;
b) vorbestehende Schäden am Fahrzeug;
c) Schäden infolge Abnutzung, der Wetterverhältnisse oder Naturgewalten;
d) Kratzer;
e) Schäden, für die ein Dritter oder eine Haftpflichtversicherung aufkommen muss;
f) entgangener Gewinn infolge des Diebstahls oder der Fahruntüchtigkeit des beschädigten Fahrzeugs;
g) Schäden die Dritten, Mitfahrern oder transportierten Gegenständen zugeführt werden. - Ausschlüsse
Es besteht keine Versicherungsdeckung für
a) Schadenfälle die sich während einer mit den Nutzungsbedingungen unvereinbaren Nutzung des gemieteten Fahrzeugs ereignen;
b) Schadenfälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an Raufereien oder Schlägereien;
c) Schadenfälle im Zusammenhang mit der Begehung von Verbrechen und anderen vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu. - Beginn und Ende der Versicherung und zeitlicher Geltungsbereich
Der Beginn der Versicherungsgarantie entspricht der Einbeziehung der versicherten Person in den Kollektivversicherungsvertrag, d.h. dem Erwerb der Versicherung durch die versicherte Person über die carvelo2go-Plattform. Ihre Gültigkeit endet mit dem Ablauf der auf der Plattform vereinbarten Mietdauer.
Die Schadenfälle sind gedeckt, falls sie sich während der vereinbarten Mietdauer ereignen.
- Prämie
Die Prämie wird von der Mobilitäts Akademie zusammen mit dem Entgelt für die Miete eingezogen.
- Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt für Schadenfälle, die sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ereignen.
- Anmeldung des Schadenfalls
Die versicherte Person muss den Schadenfall unverzüglich bei der Mobilitäts Akademie AG anmelden, die den Antrag an TAS weiterleitet.
Die versicherte Person muss den Anweisungen der Mobilitäts Akademie und der TAS Folge leisten und alles unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Diebstähle und Vandalismus sind nur versichert, wenn sie der Polizei angezeigt wurden.
- Mitteilungen
Mitteilungen der TAS an die versicherte Person sind gültig, wenn sie an die letzte bekannte Wohnadresse gerichtet werden.
Adressänderungen sind unverzüglich der Mobilitäts Akademie AG zu melden.
- Pflichtverletzung
Verletzt die versicherte Person schuldhaft ihre vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, insbesondere ihre Pflicht zur Information und zur Mitwirkung ist TAS berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern oder zu kürzen
Insbesondere bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach Art. 39 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag setzt TAS der versicherten Person eine angemessene Frist für deren Erfüllung unter Androhung des Deckungsausschlusses bei Nichterfüllung.
- Datenschutz
Die versicherte Person ermächtigt TAS, sich die für die Erfüllung des Versicherungsvertrag und die Schadenregelung erforderlichen Daten zu beschaffen.
TAS verpflichtet sich, die erhaltenen Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz vertraulich zu behandeln. Sie ist berechtigt, Dritte mit der Bearbeitung der Daten zu diesen Zwecken zu beauftragen. Die Daten werden solange aufbewahrt wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke oder gesetzlich erforderlich ist.
Telefongespräche mit TAS können zur Ausbildung und Qualitätssicherung aufgezeichnet werden.
TAS ist berechtigt, alle nützlichen Informationen bei Dritten einzuholen oder amtliche Dokumente einzusehen. Die Daten können an betroffene Dritte oder ins Ausland übermittelt werden wenn dies für die Bearbeitung des Schadenfalls, die Durchsetzung von Regressforderungen durch TAS oder zur Entdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsbetrugs notwendig ist.
Die versicherte Person ermächtigt TAS elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mails, Fax usw. für die Kommunikation mit ihr und anderen Parteien zu nutzen. Das Risiko dass sich Dritte Zugang zu den übertragenen Daten verschaffen kann nicht ausgeschlossen werden. TAS lehnt daher jede Verantwortung für den Empfang, die Kenntnisnahme, die Übertragung, das Kopieren, die Nutzung oder Manipulation durch Dritte von elektronisch übermittelten Informationen oder Daten aller Art ab.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten zwischen TAS und der versicherten Person im Zusammenhang mit diesen AVB erkennt TAS die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz der versicherten Person in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein an. Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, sind die Gerichte des Kantons Bern zuständig.
Diese AVB unterstehen Schweizerischem Recht. Insbesondere sind die Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag anwendbar.
Für die Fahrzeuge, die im Rahmen des Pilotprojekts SMARGO eingesetzt werden (Goupil G4, Kyburz DXS, Rikscha RV1) gelten die besonderen Nutzungs- und Versicherungsbedingungen für SMARGO.
Spezielle Nutzungsbedingungen (SNB) SMARGO (elektrische Kleintransporter)
1. Vertragsgegenstand
2. Funktionsweise von SMARGO
3. Registrierung
4. Nutzung der Fahrzeuge
5. Beschädigung/Diebstahl/Versicherungen
- Vertragsgegenstand
- Die Mobilitätsakademie (nachfolgend: „Betreiberin“) bietet im Rahmen des Projekts „SMARGO“ einen Sharingbetrieb von leichten elektrischen Nutzfahrzeugen (nachfolgend: „Fahrzeuge“) an. Über die Plattform www.carvelo2go.ch sowie die carvelo2go-App können die Fahrzeuge stundenweise analog zur bestehenden Cargo-Bike-Flotte gebucht werden.
- Die nachfolgenden besonderen Nutzungs- und Versicherungsbedingungen gelten ausschliesslich für die Vermietung von diesen Fahrzeugen. Sie enthalten Ergänzungen und Abweichungen von den allgemeinen Nutzungs- und Versicherungsbedingungen für carvelo2go, Ausgabe März 2021, die für die Nutzer anwendbar bleiben, soweit nachfolgend keine besonderen Regelungen getroffen werden.
- Funktionsweise von SMARGO
- Analog zu den Cargo-Bikes werden die Fahrzeuge von sogenannten Hosts verwaltet. Gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises händigt der Host dem Nutzer die Schlüssel des Fahrzeugs aus. Der Nutzer bringt diese pünktlich zum Abschluss der Miete dem Host zurück.
- Die Hosts sind nicht für das Laden der Fahrzeuge verantwortlich. Der Nutzer ist selber in der Pflicht, das Fahrzeug nach dem Gebrauch mittels Ladekabel wieder an die vor Ort installierte Stromversorgung anzuschliessen.
- Die Mietpreise sind auf der Website https://www.carvelo2go.ch/de/smargo/ ersichtlich und werden bei der Buchungsanfrage in Abhängigkeit der Mietdauer berechnet und offeriert.
- Registrierung
- Nur Personen im Besitz des Führerausweises B haben Zugang zu den Fahrzeugen.
- Vor der Buchung eines Fahrzeugs muss der erforderliche Führerausweis im Nutzerprofil von carvelo2go hochgeladen werden und wird von der Betreiberin überprüft. Die Überprüfung kann einen Arbeitstag dauern.
- Nutzung der Fahrzeuge
- Wenn das Fahrzeug eine Panne hat, muss der Nutzer die Betreiberin informieren, welche die notwendigen Schritte in die Wege leitet. Die Betreiberin kann nicht für allfällige Folgeschäden (Gewinnausfall, usw.) haftbar gemacht werden.
- Beschädigung/Diebstahl/Versicherungen (Abweichung von Art. 7.1, 7.4, 8.2 und 8.3 der ANB und AVB TAS carvelo2go, Ausgabe März 2021)
- Im Fall von Beschädigung der Fahrzeuge oder eines Diebstahls ist der Nutzer durch die folgenden, von der Betreiberin abgeschlossenen Versicherungen gedeckt:
- Haftpflicht, ohne Selbstbehalt
- Teilkasko, ohne Selbstbehalt
- Kollisionskasko, Selbstbehalt CHF 1‘000.—.
Die Versicherungsbedingungen können bei Bedarf von der Betreiberin angefordert werden.
- Den Selbstbehalt CHF 1‘000.- für die Kollisionskaskoversicherung hat der Nutzer im Schadenfall zu bezahlen. Der Nutzer kann jedoch auf Basis der untenstehenden Bedingungen bei der Reservation eine fakultative Versicherung für den Selbstbehalt abschliessen.
- Im Fall von Beschädigung der Fahrzeuge oder eines Diebstahls ist der Nutzer durch die folgenden, von der Betreiberin abgeschlossenen Versicherungen gedeckt:
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) SMARGO
1. Vertragsparteien
2. Versicherte Person
3. Versicherte Eigenschaft
4. Versicherte Schadenfälle und Leistungen
5. Ausschlüsse
6. Beginn und Ende der Versicherung und zeitlicher Geltungsbereich
7. Prämie
8. Örtlicher Geltungsbereich
9. Anmeldung des Schadenfalls
10. Mitteilungen
11. Pflichtverletzung
12. Datenschutz
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Vertragsparteien
Versicherer
Versicherer ist die TAS Versicherungen AG, Chemin de Blandonnet 4, 1214 Vernier/GE (nachfolgend „TAS“).Der Versicherer trägt das Risiko und bearbeitet die Schadenfälle.
Versicherungsnehmer/Kollektivversicherungsvertrag
Der Versicherungsnehmer ist die Mobilitäts Akademie AG, Laupenstrasse 5a, 3008 Bern (nachfolgend auch « Betreiberin »), die mit TAS einen Kollektivversicherungsvertrag zu Gunsten der Kunden von SMARGO abgeschlossen hat, einer von ihr betriebenen Sharing-Plattform für die Reservierung und Nutzung von leichten elektrischen Nutzfahrzeugen (nachfolgend « Fahrzeuge »). Die Fahrzeuge sind über die Betreiberin unter anderem Kollisionskasko versichert, mit einem vom Nutzer zu tragenden Selbstbehalt von CHF 1000.
- Versicherte Person
In der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhafte Person, die Kundin von SMARGO ist und die „SMARGO Versicherung“ über die Plattform carvelo2go abgeschlossen hat.
- Versicherte Eigenschaft
Die Person ist in ihrer Eigenschaft als Nutzerin des über die Plattform carvelo2go gemieteten Fahrzeugs versichert.
- Versicherte Schadenfälle und Leistungen
Versichert ist bis zur maximalen Versicherungssumme von CHF 1‘000.– der vom Versicherten zu tragende Selbstbehalt der Kollisionskasko. Die Entschädigung wird direkt an die Betreiberin ausbezahlt.
- Ausschlüsse
Es besteht keine Versicherungsdeckung, wenn der Kollisionskaskoversicherer des Fahrzeugs die Deckung verweigert.
- Beginn und Ende der Versicherung und zeitlicher Geltungsbereich
Der Beginn der Versicherungsgarantie entspricht der Einbeziehung der versicherten Person in den Kollektivversicherungsvertrag, d.h. dem Erwerb der Versicherung durch die versicherte Person über die carvelo2go-Plattform. Ihre Gültigkeit endet mit dem Ablauf der auf der Plattform vereinbarten Mietdauer.
Die Schadenfälle sind gedeckt, falls sie sich während der vereinbarten Mietdauer ereignen.
- Prämie
Die Prämie wird von der Betreiberin zusammen mit dem Entgelt für die Miete eingezogen.
- Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt für Schadenfälle, die sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ereignen.
- Anmeldung des Schadenfalls
Die versicherte Person muss den Schadenfall unverzüglich bei der Mobilitäts Akademie AG anmelden.
Die versicherte Person muss den Anweisungen der Mobilitäts Akademie AG, des Kollisionskaskoversicherers und der TAS Folge leisten.
- Mitteilungen
Mitteilungen der TAS und der Mobilitäts Akademie AG an die versicherte Person sind gültig, wenn sie an die letzte bekannte Wohnadresse gerichtet werden.
Adressänderungen sind unverzüglich der Mobilitäts Akademie AG zu melden.
- Pflichtverletzung
Verletzt die versicherte Person schuldhaft ihre vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, insbesondere ihre Pflicht zur Information und zur Mitwirkung ist TAS berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern oder zu kürzen.
Insbesondere bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach Art. 39 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag setzt TAS der versicherten Person eine angemessene Frist für deren Erfüllung unter Androhung des Deckungsausschlusses bei Nichterfüllung.
- Datenschutz
Die versicherte Person ermächtigt TAS und die Betreiberin, sich die für die Erfüllung des Versicherungsvertrags und die Schadenregelung erforderlichen Daten zu beschaffen.
TAS und die Betreiberin verpflichten sich, die erhaltenen Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz vertraulich zu behandeln. Sie sind berechtigt, Dritte mit der Bearbeitung der Daten zu diesen Zwecken zu beauftragen. Die Daten werden solange aufbewahrt wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke oder gesetzlich erforderlich ist.
Telefongespräche mit TAS können zur Ausbildung und Qualitätssicherung aufgezeichnet werden.
TAS und die Betreiberin sind berechtigt, alle nützlichen Informationen bei Dritten einzuholen oder amtliche Dokumente einzusehen. Die Daten können an betroffene Dritte oder ins Ausland übermittelt werden wenn dies für die Bearbeitung des Schadenfalls, die Durchsetzung von Regressforderungen durch TAS oder zur Entdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsbetrugs notwendig ist.
Die versicherte Person ermächtigt TAS und die Betreiberin elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mails, Fax usw. für die Kommunikation mit ihr und anderen Parteien zu nutzen. Das Risiko dass sich Dritte Zugang zu den übertragenen Daten verschaffen, kann nicht ausgeschlossen werden. TAS und die Betreiberin lehnen daher jede Verantwortung für den Empfang, die Kenntnisnahme, die Übertragung, das Kopieren, die Nutzung oder Manipulation durch Dritte von elektronisch übermittelten Informationen oder Daten aller Art ab.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten zwischen TAS und der versicherten Person im Zusammenhang mit diesen AVB erkennt TAS die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz der versicherten Person an. Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, sind die Gerichte des Kantons Bern zuständig.
Diese AVB unterstehen Schweizerischem Recht. Insbesondere sind die Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag anwendbar.