Besondere Nutzungs- und Versicherungsbedingungen für SMARGO (Pilotprojekt mit elektrischen Kleintransportern)
Mai 2021
1. Vertragsgegenstand
- Die Mobilitätsakademie (nachfolgend: „Betreiberin“) testet im Rahmen des Pilotprojekts „SMARGO“ den Sharingbetrieb von leichten elektrischen Nutzfahrzeugen (nachfolgend: „Fahrzeuge“). Über die Plattform www.carvelo2go.ch sowie die carvelo2go-App können die Fahrzeuge stundenweise analog zur bestehenden Cargo-Bike-Flotte gebucht werden.
- Die nachfolgenden besonderen Nutzungs- und Versicherungsbedingungen gelten ausschliesslich für die Vermietung von diesen Fahrzeugen. Sie enthalten Ergänzungen und Abweichungen von den allgemeinen Nutzungs- und Versicherungsbedingungen für carvelo2go, Ausgabe März 2021, die für die Nutzer anwendbar bleiben, soweit nachfolgend keine besonderen Regelungen getroffen werden.
2. Funktionsweise von SMARGO
- Analog zu den Cargo-Bikes werden die Fahrzeuge von sogenannten Hosts verwaltet. Gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises händigt der Host dem Nutzer die Schlüssel des Fahrzeugs aus. Der Nutzer bringt diese pünktlich zum Abschluss der Miete dem Host zurück.
- Die Hosts sind nicht für das Laden der Fahrzeuge verantwortlich. Der Nutzer ist selber in der Pflicht, das Fahrzeug nach dem Gebrauch mittels Ladekabel wieder an die vor Ort installierte Stromversorgung anzuschliessen.
- Die Mietpreise sind auf der Website https://www.carvelo2go.ch/de/smargo/ ersichtlich und werden bei der Buchungsanfrage in Abhängigkeit der Mietdauer berechnet und offeriert.
3. Registrierung
- Nur Personen im Besitz des Führerausweises B haben Zugang zu den Fahrzeugen.
- Vor der Buchung eines Fahrzeugs muss der erforderliche Führerausweis im Nutzerprofil von carvelo2go hochgeladen werden und wird von der Betreiberin überprüft. Die Überprüfung kann einen Arbeitstag dauern.
4. Nutzung der Fahrzeuge
- Wenn das Fahrzeug eine Panne hat, muss der Nutzer die Betreiberin informieren, welche die notwendigen Schritte in die Wege leitet. Die Betreiberin kann nicht für allfällige Folgeschäden (Gewinnausfall, usw.) haftbar gemacht werden.
- Für das Modell Kyburz DXS besteht eine Helmpflicht (Velohelm genügt)
5. Beschädigung/Diebstahl/Versicherungen
(Abweichung von Art. 7.1, 7.4, 8.2 und 8.3 der ANB und AVB TAS carvelo2o, Ausgabe März 2021)
- Im Fall von Beschädigung der Fahrzeuge oder eines Diebstahls ist der Nutzer durch die folgenden, von der Betreiberin abgeschlossenen Versicherungen gedeckt:
– Haftpflicht, ohne Selbstbehalt
– Teilkasko, ohne Selbstbehalt
– Kollisionskasko, Selbstbehalt CHF 1‘000.—.
Die Versicherungsbedingungen können bei Bedarf von der Betreiberin angefordert werden. - Den Selbstbehalt CHF 1‘000.- für die Kollisionskaskoversicherung hat der Nutzer im Schadenfall zu bezahlen. Während der Pilotphase von SMARGO ist der Abschluss der „carvelo2go-Versicherung“ der TAS noch nicht möglich.